Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MoRa-Gartenbau GmbH (nachfolgend kurz „Mora“), Krahnertsiedlung 11, 14513 Teltow
1 Geltungsbereich
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Mora und dem/der Kund:in. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen.
1.3 Die AGB regeln die Bereitstellung der Leistungen von Mora und deren Inanspruchnahme durch Unternehmer:innen und Privatpersonen.
1.4 Falls sich die Bedingungen in verschiedenen Dokumenten widersprechen, gelten die Regelungen in folgender Reihenfolge: einzelvertragliche Regelungen, die Leistungsbeschreibung, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regelung.
2 Vertragsschluss
2.1 Sämtliche Angebote von Mora sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass dies durch Mora ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurde.
3 Änderung der AGB/Leistungsbeschreibung/Preisliste
Die AGB, die Leistungsbeschreibung und/oder die Preisliste können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft und ohne Nennung von Gründen von Mora geändert werden, außer dies ist für den/die Kund:in nicht zumutbar. Eine Änderung wird allen Kunden 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung online, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden. Sofern der/die Kund:in der Änderung widerspricht, gelten die AGB, die Leistungsbeschreibung und/oder die Preisliste in der bisherigen Form weiter. Hat der/die Kund:in widersprochen, so kann Mora den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Die AGB, die Leistungsbeschreibung und/oder die Preisliste gelten in der geänderten Fassung als vereinbart, wenn der/die Kund:in nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht oder kündigt. Mora wird auf das Kündigungsrecht und die Folgen weiterer Nutzung der Dienste/Leistungen in der Mitteilung über die Änderung der AGB, der Leistungsbeschreibung und/oder der Preisliste besonders hinweisen.
4 Weitergehende Leistungen, Nutzungsrecht
4.1 Sofern von Mora im Einzelfall weitere und über die jeweilige Leistungsbeschreibung hinausgehende Leistungen erbracht werden, wird hierdurch ein Anspruch auf zukünftige Leistungen nicht begründet.
5 Zahlungsbedingungen und Verzug
5.1 Die Inanspruchnahme der Leistungen von Mora ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Die Preise für die Inanspruchnahme der Leistungen von Mora sind in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zugrunde liegenden Preisliste oder in Einzelverträgen geregelt. In den Preisen von Mora ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Mora behält sich vor, Rechnungen und Zahlungserinnerungen auch in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, zu übermitteln, es sei denn, dass eine Papierrechnung gewünscht wird.
5.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto von Mora zu zahlen. Er muss spätestens am 7. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Sämtliche Bankkosten gehen zu Lasten des/der Kund:in. Das Entgelt kann alternativ per Lastschrift nach vorheriger Vereinbarung eingezogen werden. Der/die Kund:in verpflichtet sich, sofern er/sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchte, ein SEPA-Mandat zu erteilen. Der Einzug erfolgt frühestens fünf (5) Werktage nach Rechnungsdatum von dem hierfür vorgesehenen Konto. Nach Ablauf von vier Wochen nach Erhalt der Rechnung kommt der/die Kund:in auch ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Die Geldschuld ist mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Mora ist berechtigt, für jede nach Verzugseintritt übersandte Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 zu berechnen. Mora bleibt der Nachweis eines höheren Verzugszinsschadens ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Mora vorbehalten.
5.3 Abzüge, wie Skonto, etc. von Rechnungen ohne entsprechender schriftlicher Vereinbarung zwischen Mora und dem/der Kund:in werden nicht anerkannt und auf Kosten des/der Kund:in nach berechnet. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Mora über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
5.4 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung sind unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern nach Zugang der Rechnung bei Mora schriftlich zu erheben. Falls der/die Kund:in rechtzeitige Einwendungen unterlässt, gilt dies als Genehmigung. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des/der Kund:in bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.5 Aufrechnungsrechte, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, stehen dem/der Kund:in nur zu, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist oder von Mora ausdrücklich anerkannt worden ist.
5.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des/der Kund:in ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf denselben rechtlichen Verhältnissen wie die Forderung Mora beruht.
5.7 Gerät Mora mit der geschuldeten Leistung in Verzug, ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Mora eine vom/ von der Kund:in gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält.
6 Gewährleistung
6.1 Weist die Leistung von Mora einen gewährleistungspflichtigen Mangel auf, leistet Mora für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
6.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der/die Kund:in nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Dienstleistungsvertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Wählt der/die Kund:in Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 7. Bei geringfügigen Mängeln steht dem/die Kund:in kein Rücktrittsrecht zu.
6.3 Mängel anzeigen oder sonstige Beanstandungen müssen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Leistungserbringung von Mora durch den/die Kund:in angezeigt werden.
7 Haftung
7.1 Mora haftet für Schäden, die durch das Fehlen einer von dieser garantierten Beschaffenheit entstanden sind, sowie für Schäden, die Mora vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Mora haftet nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Mora gleicht jedoch bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten typische und vorhersehbare unmittelbare Schäden bis zur Höhe von 500,00 Euro pro Schadenfall aus. Vom unmittelbaren Schaden sind nicht umfasst – ohne darauf beschränkt zu sein -: entgangener Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von Programmen oder Daten, Nutzungsausfall, Transaktionsverluste, verpasste Gelegenheiten usw.
7.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von Mora für Mängel, die schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorlagen, ist ausgeschlossen.
7.3 Unberührt bleibt eine etwaige Haftung von Mora bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
7.4 Von Mora genannte Stückzahlen einer Lieferung oder Mengenangaben sind unverbindlich und nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen von Mora mit dem/der Kund:in.
8 Vertragsdauer
8.1 Soweit im Einzelfall mit dem/der Kund:in nichts vereinbart ist, gelten folgende Vertragszeiten: Die Parteien vereinbaren bei der Bestellung der Leistung von Mora durch den/die Kund:in eine feste Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird.
8.2 Maßgebend für die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie für die Kündigung selbst ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei der jeweiligen Partei.
9 Vorzeitige Vertragsbeendigung
9.1 Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von Ziff. 8 unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist Mora berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
9.2 Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung durch Mora liegt vor, wenn der/die Kund:in ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig verletzt; insbesondere wenn – ohne darauf beschränkt zu sein:
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über das Vermögen des/der Kund:in ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt;
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der/die Kund:in seinen/ihren Sitz, Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik Deutschland verlegt;
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der/die Kund:in gegen wesentliche Pflichten, die in diesen AGB festgelegt sind, verstößt;
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der/die Kund:in bei der Anmeldung (Bestellung) falsche Angaben gemacht hat;
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der/die Kund:in die ihm/ihr überlassenen Leistungen und Informationen vertragswidrig nutzt.
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der/die Kund:in sich mit seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziff. 5 in Verzug befindet.
10 Datenschutz
10.1 Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, stellt Mora die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften sicher. Insbesondere wird Mora personenbezogene Daten nicht unbefugt an Dritte übermitteln. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
10.2 Ihre personenbezogenen Daten können ggf. über eine Forderung an Auskunfteien übermittelt werden, soweit die Übermittlung zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass Mora zur Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses im Rahmen der Risikosteuerung Wahrscheinlichkeitswerte für Ihr zukünftiges Verhalten erhebt, verwendet und dazu auch unter anderem Anschriftendaten im Sinne des § 31 BDSG nutzt.
11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der/die Kund:in kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mora auf einen Dritten übertragen.
11.2 Der Schriftform im Sinne dieser AGB ist die Versendung einer E-Mail gleichgestellt.
11.3 Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.4 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Leistungen von Mora und/oder diesen AGB wird als ausschließlicher Gerichtsstand der jeweilige Sitz von Mora, derzeit in 14513 Teltow, vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der/die Kund:in keinen festen Sitz in Deutschland hat, seinen/ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Mora ist nach eigener Wahl berechtigt, am Sitz des/der Kund:in zu klagen.
11.5 Als Erfüllungs- und Zahlungsort gilt der jeweilige Geschäftssitz von Mora, derzeit 14513 Teltow, als vereinbart.
11.6 Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser AGB dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.
11.7 Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.